
Unfallgutachten und Co.:
Was es im Schadensfall zu beachten gilt
Nach einem Verkehrsunfall liegen die Nerven häufig blank. In Ihrem Interesse sollten Sie sich aber dennoch auf ein paar wichtige Aspekte besinnen. Was Sie bei einem Unfall tun sollten, um so wenig Schaden wie möglich zu haben, habe ich hier für Sie kurz zusammengefasst.
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Notieren Sie den vollen Namen, die Anschrift, das amtliche Kennzeichen und die Versicherung des Unfallgegners. Im Idealfall dokumentieren Sie den Unfallort fotografisch per Handy oder Kamera.
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Die Situation ist unklar und die Polizei noch nicht vor Ort? Bestehen Sie unbedingt darauf, die Polizei zu rufen. Notieren Sie Namen und Dienststelle des Polizeibeamten.
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Bestehen Sie auf die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen! Nach herrschender Rechtsprechung gehören die Kosten für den Kfz-Sachverständigen zum Schaden. Somit können sie beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden – es sei denn, es handelt sich um einen offensichtlichen Bagatellschaden.
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Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu kontaktieren. Keine Versicherung ist berechtigt, einen qualifizierten Sachverständigen im Haftpflichtschaden abzulehnen.
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Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
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Lassen Sie sich nicht auf versicherungseigene Unfallgutachten und Kostenvoranschläge ein.
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Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und beauftragen Sie ihn mit der Vertretung Ihrer Interessen. Durch meine Kooperation mit zahlreichen kompetenten Anwälten, können wir Sie bei der Wahl der passenden Rechtsvertretung unterstützen.